EasyPension®: Ihre Lösung für die bAV-Informationspflicht gemäß §2 Nachweisgesetz!
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bAV-Informationspflicht: Aktuelle Entwicklungen und Bedeutung für Ihre Zukunft
In der heutigen Zeit ist eine solide Altersvorsorge wichtiger denn je. Besonders die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine wichtige Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Doch was genau bedeutet eigentlich die Informationspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die bAV? Und welche aktuellen Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? All diese Fragen werden wir heute hier für Sie beantworten.
Informationspflichten des Arbeitgebers: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die Informationspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsverhältnisses. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Angebot und den Umfang der bAV umfassend zu informieren. Dies umfasst unter anderem die Übergabe der wesentlichen Vertragsbedingungen sowie die rechtzeitige Mitteilung über die Höhe, der Berechnung der Versorgungsbeiträge als auch den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers zur bAV. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie jederzeit über ihre Ansprüche und Möglichkeiten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge informiert sein sollten. Nur so können sie fundierte Entscheidungen über ihre finanzielle Zukunft treffen und gegebenenfalls von ihren Rechten Gebrauch machen.
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Angestellte haben Rechte: Sie haben Anspruch auf klare Informationen über ihre Angelegenheiten.
- Verletzt der Arbeitgeber Pflichten aus dem Nachweisgesetz fahrlässig, kann dieses mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Arbeitgeber tragen hohe Haftungsrisiken und sollten ihre Mitarbeiter stets korrekt und vollständig informieren.
- Versäumnisse können ggf. zu hohen Schadensersatzforderungen und Bußgeldern führen.
Aktuelles zum Nachweisgesetz und seine Auswirkungen auf die Informationspflicht
Eine wichtige Grundlage für die Informationspflicht des Arbeitgebers bildet das Nachweisgesetz. Dieses regelt unter anderem, welche Informationen schriftlich festgehalten und an die Arbeitnehmer ausgehändigt werden müssen. Es gab eine Verschärfung des Nachweisgesetzes, die auch Auswirkungen auf die Informationspflicht in Bezug auf die bAV haben.
Die Novellierung des Nachweisgesetzes im Jahr 2022 aufgrund neuer EU-Richtlinien hat zu einigen Änderungen geführt.
Bisher wurden für die Einhaltung der Vorschriften folgende Daten benötigt:
- Angabe des gewählten Durchführungswegs,
- Höhe und Fälligkeit der Versorgungsbeiträge,
- Höhe und Berechnung der Versorgungsleistungen,
- Angaben zu den jeweils mit der Zusage abgesicherten Risiken und
- Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalles.
Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Angabe des Namens und der Anschrift des Versorgungsträgers in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr.13 NachwG.
Arbeitgeber sind nun dazu verpflichtet, noch detailliertere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge gegebenenfalls schriftlich festzuhalten und ihren Mitarbeitern auszuhändigen. Dies dient dem Ziel, transparente Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken.
Update: Digitaler Nachweis wird endlich möglich!
Zum 1. Januar 2025 treten mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wesentliche Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft, die den Nachweis von Arbeitsbedingungen erheblich vereinfachen. Zukünftig reicht es, die Arbeitsbedingungen in Textform bereitzustellen und digital zu übermitteln – eine lang erwartete Erleichterung für Unternehmen und Personalabteilungen.
Bislang mussten die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niedergelegt werden, und eine digitale Übermittlung war ausdrücklich ausgeschlossen. Diese starre Regelung, die über die Vorgaben der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie hinausging, wurde vielfach als veraltet kritisiert und galt als Beispiel für unnötige Bürokratie im Arbeitsrecht. Mit den neuen Anpassungen können Unternehmen nun endlich die Nachweise elektronisch versenden, sofern diese zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind und ein Empfangsnachweis vorliegt.
Wichtig bleibt jedoch: Mitarbeitende können weiterhin die Nachweise in Schriftform verlangen, die Arbeitgeber dann umgehend bereitstellen müssen. Fehlt dieser Nachweis oder erfolgt er verspätet, droht eine Ordnungswidrigkeit.
Mit diesen Anpassungen wird das Nachweisgesetz zeitgemäßer und praxistauglicher. Arbeitgeber und HR-Abteilungen sollten sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen und die Digitalisierung ihrer Prozesse vorantreiben, um den Anforderungen gerecht zu werden.
- Wir übernehmen die Informationspflicht für Sie und kümmern uns mit unserer bAV-Software EasyPension® von A bis Z um alle Belange rund um die betriebliche Altersvorsorge.
- Entlasten Sie Ihre HR- und Lohnabteilung, indem EasyPension® sämtliche Mitarbeiteranfragen übernimmt und transparent über alle Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informiert.
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Maßnahmen zur Erfüllung der Informationspflicht: Was können Arbeitgeber tun?
Angesichts der steigenden Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge und der damit verbundenen Informationspflichten ist es wichtig, dass Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Pflichten zu erfüllen. Laufende Änderungen, wie zum Beispiel Gesetzesänderungen, führen dazu, dass Ihre HR-Abteilung ständig neu geschult werden muss, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Das ist ein großer Aufwand und es gibt immer wieder neue Fallstricke zu bewältigen. Sie können diesen Aufwand minimieren, indem Sie alles den Profis von EasyPension® überlassen und sich entspannt zurücklehnen.
Darüber hinaus sollten Arbeitgeber auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen und sie aktiv über ihre Möglichkeiten und Ansprüche in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge informieren. Warum sollten Sie nicht Ihre großartige Vorsorge mit Ihren Mitarbeitenden teilen und sie regelmäßig darüber informieren? Schließlich ist die betriebliche Altersvorsorge ein wertvoller Bestandteil Ihres Benefitssystems, der Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöht und das Engagement Ihrer Mitarbeitenden stärkt. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut für die Zukunft gerüstet sind und von den Vorteilen der bAV profitieren.
Auch dabei kann Sie EasyPension® unterstützen. Mit dem Mitarbeiterportal, in dem alle Daten vollumfänglich hinterlegt sind, ist es den Mitarbeitenden möglich, jederzeit auf ihre Daten zuzugreifen.
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Insgesamt ist die Informationspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Altersvorsorgeplanung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch transparente und umfassende Informationen können diese fundierte Entscheidungen treffen und ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten.