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Dynamikanpassung & BBG 2026: Fehler und Haftungsrisiken in der bAV vermeiden

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Großraumbüro mit Teammitgliedern

Jedes Jahr stehen Personalverantwortliche und bAV-Beauftragte vor denselben Fragestellungen: Wie bleiben Beiträge und Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aktuell? Wie werden gesetzliche Änderungen korrekt umgesetzt? Und wie reduziert man den administrativen Aufwand? Drei Begriffe gehören dabei zusammen: Dynamikanpassung, Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und digitale Prozessunterstützung.

Was ist eine Dynamikanpassung in der bAV?

In zahlreichen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung wurde bewusst eine Beitragsdynamik integriert. Diese zusätzliche Regelung stellt sicher, dass der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge nicht statisch bleibt, sondern jährlich angepasst wird.

In der Praxis ist diese Dynamik in den meisten Fällen direkt an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Damit bleibt das Verhältnis zwischen Einkommen, Förderrahmen und Vorsorgebeitrag über die Jahre konsistent.

Ohne diese Mechanik würde der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Verhältnis zum Einkommen schrittweise an Gewicht verlieren, während sich der gesetzliche Förderrahmen weiterentwickelt.

Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2026 ergibt sich deshalb eine konkrete Folge für bestehende Vereinbarungen: Wurde in den Verträgen eine Beitragsdynamik vereinbart, muss diese nun auf Basis der neuen BBG-Werte neu berechnet und umgesetzt werden. Der Anpassungsmechanismus greift automatisch – die Rechengrundlage hat sich jedoch verändert.

Die Beitragsbemessungsgrenze als Rechengröße der betrieblichen Altersvorsorge

Die BBG ist eine zentrale Rechengröße sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der betrieblichen Altersvorsorge. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Gleichzeitig dient sie als Maßstab für die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fördergrenzen in der bAV. 

Für 2026 gilt: 

  • BBG: 8.450 € monatlich / 101.400 € jährlich 

Auf dieser Basis ergeben sich in der betrieblichen Altersvorsorge folgende Werte: 

  • 4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei – das entspricht 338 € monatlich. 
  • 8 % der BBG sind steuerfrei – das entspricht 676 € monatlich. 

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Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, Entgeltumwandlungsbeträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entgeltumwandlung insgesamt auf diesen Betrag begrenzt wäre. Höhere Umwandlungsbeträge können arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart werden, unterliegen dann jedoch der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.  

Die BBG setzt damit die Obergrenze für eine sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung.  

Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, erhöht sich damit auch der maximale steuer- und sozialversicherungsfreie Förderrahmen. Bestehende Verträge müssen jedoch nicht automatisch angepasst werden. Eine Anpassung ist nur dann sinnvoll, wenn die vereinbarten Beiträge bereits an der jeweiligen Fördergrenze ausgerichtet sind und die maximale Förderung weiterhin ausgeschöpft werden soll. 

Für Arbeitnehmer bedeutet eine BBG-Erhöhung, dass zusätzliche Spielräume für steuer- und sozialabgabenoptimierte Beiträge entstehen. Durch eine gezielte Anpassung der Entgeltumwandlung kann die betriebliche Altersvorsorge auf diesem Weg langfristig realwertstabil und förderoptimiert fortgeführt werden. 

Digitalisierung: Effizienz und Sicherheit für die bAV zu Jahresbeginn

Gerade zu Jahresbeginn stehen Personalverantwortliche wieder vor derselben Herausforderung: Dynamikanpassungen und BBG-Aktualisierungen müssen korrekt umgesetzt werden, sonst drohen Fehler bei Beiträgen, Steuerberechnungen oder Arbeitgeberzuschüssen. Solche Fehler führen nicht nur zu zusätzlichem Aufwand, sondern können auch Haftungsrisiken für das Unternehmen nach sich ziehen.

Traditionell bedeutet das: Werte prüfen, Tabellen anpassen, Formeln kontrollieren – ein manueller Prozess, der zeitaufwendig und fehleranfällig ist. Je mehr individuelle Vereinbarungen oder unterschiedliche Durchführungswege berücksichtigt werden müssen, desto größer wird der Aufwand und das Risiko falscher Berechnungen.

  • Eine digitale Lösung wie EasyPension® übernimmt diese wiederkehrenden Aufgaben zuverlässig: Sie aktualisiert die Rechengrößen wie die BBG automatisch, berechnet Dynamikanpassungen korrekt, erzeugt prüfbare Lohnbuchungssätze und stellt sicher, dass Arbeitgeberzuschüsse fehlerfrei berechnet werden. Alles geschieht automatisch, revisionssicher und ohne manuellen Eingriff ihrerseits.

     

  • Das Ergebnis: Sie sparen Zeit, vermeiden administrative Fehler und reduzieren Haftungsrisiken erheblich. Gerade jetzt, zu Beginn des Jahres, sorgt ein digitales System wie EasyPension® dafür, dass Anpassungen schnell und korrekt umgesetzt werden – für die optimale Förderung Ihrer Mitarbeitenden und einen sicheren Jahresstart für Ihr Unternehmen.

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