Wertvolle Zeit sparen mit EasyPension® – Ihre Lösung für die digitale Rentenübersicht

Effiziente Verwaltung und maximale Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge.

Jetzt kostenlose Live-Demo sichern 

Sichere Rente mit der bAV

Digitale Rentenübersicht: Leicht gemacht für Arbeitgeber mit EasyPension®

Die Einführung der digitalen Rentenübersicht markiert einen bedeutsamen Meilenstein für die Transparenz und Zugänglichkeit von Renteninformationen. Doch wie betrifft dies den Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber bedeutet die Einführung der digitalen Rentenübersicht eine zusätzliche Verantwortung in Bezug auf die Übermittlung von aktuellen Versorgungsdaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, benötigen Arbeitgeber eine effiziente Softwarelösung, die es ermöglicht, die erforderlichen Daten schnell, sicher und normiert an die Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) zu übermitteln.

Hier kommt EasyPension® ins Spiel. Unsere DSGVO-konforme Software bietet eine Lösung, die es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Pflichten im Rahmen der digitalen Rentenübersicht vollumfänglich nachzukommen, ohne zusätzlichen Zeitaufwand betreiben zu müssen.

EasyPension® ermöglicht es, alle betrieblichen Versorgungsansprüche zentral zu speichern und den aktuellen Stand der Versorgung als normiertes PDF-Dokument zu erstellen. Mit unserer Software können Sie sicher sein, dass Ihre Pflichten erfüllt sind, während Sie gleichzeitig Zeit und Ressourcen sparen.

Ein zentrales Portal für die Altersvorsorge bietet Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick. Seit dem Inkrafttreten des Rentenübersichtsgesetzes im Februar 2021 wurde das Projekt schrittweise entwickelt. Ab sofort steht die Digitale Rentenübersicht online zur Verfügung und kann unter rentenuebersicht.de von allen Interessierten eingesehen werden.

Die Verordnung zur Rentenübersichtsanbindung ist nun in Kraft getreten. Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die jährlich eine Standmitteilung versenden und über 1000 Vorsorgeansprüche verwalten, werden bis Ende 2024 angebunden.

Klärung der Verantwortlichkeiten: Wann ist der Arbeitgeber Träger der Versorgungseinrichtung?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet verschiedene Durchführungswege. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage, auch bekannt als Pensionszusage, fungiert der Arbeitgeber als Träger der Versorgungseinrichtung. In diesen Fällen obliegt es dem Arbeitgeber, die digitale Übermittlung an die Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) eigenständig durchzuführen.

Entscheidet sich der Arbeitgeber jedoch für einen anderen Durchführungsweg, wie beispielsweise die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds, liegt die Trägerschaft bei dem gewählten Versorgungsträger, zum Beispiel der Direktversicherung. In diesen Fällen übernimmt der Versorgungsträger automatisch die Pflicht zur digitalen Übermittlung der Rentenübersicht an die ZfDR.

Es ist daher wichtig, sorgfältig zu prüfen, wer für die digitale Übermittlung verantwortlich ist oder ob der Arbeitgeber ohne (derzeitige) Verpflichtung diese Aufgabe freiwillig übernimmt.

Neue Verordnung: Verpflichtende Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht bis Ende 2024

Am 24. Januar 2024 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Festlegung des Stichtags für die verpflichtende Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) sowie das Anbindungsverfahren beschlossen. Diese Verordnung umfasst die folgenden wesentlichen Bestimmungen:

  • Die Anbindung an die ZfDR muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Diese Verpflichtung gilt für Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüchen nach dem 31. März 2024, die aufgrund jährlicher Standmitteilungen zur Anbindung verpflichtet sind.
  • Betroffene Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis zum 31. März 2024 bei der ZfDR anmelden und dabei die Anzahl der Altersvorsorgeansprüche angeben.
  • Bis zum 30. September 2024 ist eine "produktive Schnittstelle" zu erstellen, die die Datenübermittlung an die ZfDR ermöglicht.
  • Wird die Schwelle von 1.000 Altersvorsorgeansprüchen nach dem 31. März 2024 überschritten, müssen sich die betreffenden Vorsorgeeinrichtungen unverzüglich bei der ZfDR anmelden. Diese Einrichtungen haben dann sechs Monate ab dem Anmeldungszeitpunkt Zeit, um die produktive Schnittstelle einzurichten. Sie müssen innerhalb von neun Monaten ab Anmeldung oder Mitteilung in der Lage sein, Datensätze an die ZfDR zu übermitteln.

Was bedeutet das für den Arbeitgeber?

Um den Anforderungen der digitalen Rentenübersicht gerecht zu werden, benötigt der Arbeitgeber eine spezielle Softwarelösung. Diese Software muss in der Lage sein, die aktuellen Versorgungsdaten sowie die letzte Standmitteilung als normiertes PDF-Dokument digital an die ZfDR zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Software alle betrieblichen Versorgungsansprüche zentral speichern und den aktuellen Stand der Versorgungen als PDF-Dokument bereitstellen kann.

Die Herausforderung besteht darin, dass die Schnittstelle dieser Software rund um die Uhr aktiv sein muss, um eine kontinuierliche und zeitnahe Daten- und Dokumentenübertragung an die ZfDR zu gewährleisten. Eine manuelle Übermittlung entspricht nicht der Anforderung und ist auch aufgrund der erforderlichen Aktualität und Kontinuität der Übertragung keine Option.

Für viele Unternehmen stellt die Umstellung auf eine digitale und zentralisierte Verwaltung ihrer Versorgungslösungen eine große Herausforderung dar. Insbesondere Unternehmen, die bisher stark auf papierbasierte Prozesse setzen, sehen sich mit dieser Aufgabe konfrontiert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert nicht nur erhebliche finanzielle Investitionen, sondern auch Zeit und Ressourcen, die für die meisten Arbeitgeber schwer zu bewältigen sind.

EasyPension®: Die Lösung für die digitale Rentenübersicht

Die Einführung der digitalen Rentenübersicht bringt für Arbeitgeber neue Herausforderungen mit sich. Doch keine Sorge, EasyPension® bietet die ideale Lösung, um diesen Anforderungen mühelos gerecht zu werden. Unsere DSGVO-konforme Software erstellt ein normiertes PDF-Dokument mit dem aktuellen Stand der Versorgung, sodass Sie als Arbeitgeber keine zusätzliche Zeit investieren müssen.

Jetzt kostenlose Online-Vorführung buchen

Wie funktioniert EasyPension®?

EasyPension® ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflichten im Rahmen der Digitalen Rentenübersicht zu erfüllen und bietet gleichzeitig zahlreiche weitere Vorteile bei der Verwaltung Ihrer betrieblichen Vorsorgelösungen. Die Software ist standortunabhängig und kann von jedem Endgerät mit Internetzugang bedient werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erhalten jeweils einen gesicherten Zugang zu ihren Verträgen, Daten und Dokumenten.

Automatisierte Prozesse und Zeitersparnis

Geschäftsvorfälle wie die Beitragsfreistellung oder die Krankmeldung eines Arbeitnehmers lassen sich innerhalb weniger Sekunden online erledigen. Mit EasyPension® sparen Sie somit nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Papier. Unsere Software ermöglicht es Ihnen, alle betrieblichen Vorsorgelösungen zu verwalten und bietet vollautomatisierte Zuschussberechnungen sowie die monatliche Erstellung der Lohnbuchungssätze.

Papierfrei und digital

EasyPension® schafft Formulare komplett ab und ermöglicht eine vollständig digitale Kommunikation mit den Versicherern. Dadurch reduzieren Sie den Papierverbrauch und schaffen Platz im Aktenschrank. Zudem ist EasyPension® Home-Office-fähig und trägt so zu einer flexibleren Arbeitsweise bei.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen von EasyPension® und buchen Sie noch heute eine Online-Vorführung. Mit unserer Software wird die Verwaltung Ihrer betrieblichen Vorsorgelösungen einfacher, schneller und effizienter denn je.

Jetzt kostenlose Online-Vorführung buchen

© 2024 EasyPension - BRANDCONSULT GmbH - Alle Rechte vorbehalten.

Kontakt